SPD Schotten

©  SPD Schotten     Impressum     Datenschutz

1918 - 2018 100 Jahre SPD Schotten

Der Wähler/die Wählerin haben entschieden. Das Ergebnis steht fest. Die gewählten Ehrenamtlichen müssen jetzt noch zahlreiche Personalentscheidungen treffen!

Wahlergebnis zur Stadtverordnetenversammlung:

Das ist das Wahlergebnis in Bezug auf die Stadtverordnetenversammlung, in der 37 Sitze zu vergeben waren. Die SPD ist mit 13 Sitzen erneut die stärkste Kraft. Damit hat sie per ungeschriebenem Gesetz das Vorschlagsrecht für die Position des Stadtverordnetenvorstehers. Hans Dieter Herget steht hierfür erneut zur Verfügung. Wenn alle Stadtverordneten einverstanden sind, muss nicht geheim gewählt werden. Das gilt auch für die beiden Stellvertreter:innen, die laut der bestehenden Hauptsatzung zu wählen sind.


Magistrat:

Die „Stadtregierung“ mit Bürgermeisterin Susanne Schaab an der Spitze besteht insgesamt aus 9 Personen. Neben Susanne Schaab sind das noch 8 ehrenamtliche Stadträt:innen. Sie werden von den Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in geheimer Abstimmung gewählt. Das heißt, es werden wie bei der „großen“ Kommunalwahl ebenfalls Listen vorgelegt, über die abgestimmt wird. Die Grafik zeigt, wieviele Sitze welcher Gruppierung rein rechnerisch zustehen. Weil bei der Wahl auch Listenverbindungen möglich sind, ist völlig offen, wieviele Sitze auf die einzelnen Gruppierungen oder Listenverbindungen entfallen. Fest steht aber, dass die Person, die an der Spitze der Liste gestanden hat, die die meisten Stimmen bekommen hat, ehrenamtlicher Erster Stadtrat bzw. ehrenamtliche Erste Stadträtin wird.


Betriebskommission:

Die Betriebskommission ist das Leitungsgremium der Wirtschafts- und Versorgungsbetriebe der Stadt Schotten (WVS). Die WVS sind eine Art Firma, die der Stadt gehört und unter anderem für die Wasserversorgung und die Dorfgemeinschaftshäuser zuständig ist. In der Betriebskommission sind unter anderem 5 Stadtverordnete vertreten. Für die Wahl und mögliche Ergebnisse gilt dasselbe, wie für den Magistrat.


Ausschüsse:

Zur Vorbereitung der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung stehen 4 Ausschüsse zur Verfügung, für die jeweils 9 Mitglieder benötigt werden:

1. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFWA)

2. Ausschuss für Bauen und Kommunikation (BAKA)

3. Ausschuss für Soziales, Tourismus, Ordnungsangelegenheiten, Kultur und Verschwisterung

4. Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Energie.

Die Grafik zeigt, wieviele Sitze welcher Gruppierung rein rechnerisch zustehen. Wenn sich die Stadtverordneten einig sind, muss hier nicht geheim gewählt werden. In diesem Fall benennen alle Fraktionen ihre Mitglieder für die Ausschüsse. Falls (wieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl) gewählt werden soll, kann die Sitzverteilung im Ergebnis anders aussehen.


Wahl der Vertreter:innen für Verbandsversammlungen und weitere Gremien:

Insgesamt müssen die Stadtverordneten noch 12 weitere externe Gremien besetzen. Es handelt sich um 8 Verbandsversammlungen, 2 Beiräte und 2 Kuratorien. Wenn sich alle Abgeordneten über die entsprechenden Personen einigen können, muss nicht gewählt werden. Falls es keine Einigung gibt, muss geheim gewählt werden. Dort, wo nur ein Vertreter/eine Vertreterin benötigt wird, gelten dann die einfachen Grundsätze der Mehrheitswahl. Dort, wo 2 oder mehr Vertreter:innen benötigt werden, gelten wieder die Grundsätze der Verhältniswahl.

Während die Wählerinnen und Wähler ihre „Arbeit“ erledigt haben, steht den gewählten Stadtverordneten noch viel Arbeit bevor.

In ihrer ersten Sitzung müssen zahlreiche Gremien besetzt werden. Im Extremfall müssen mehrere geheime Wahlen durchgeführt werden.

Wichtig:

Bei allen zu vergebenden Positionen handelt es sich um unbezahlte, ehrenamtliche Jobs!

Was bedeutet eigentlich Verhältniswahl?


Bei der Verhältniswahl wird über Listen abgestimmt. Um das Ergebnis einer Verhältniswahl zu bekommen, muss nach dem „Hare-Niemeyer-Verfahren“ gerechnet werden:

Die Zahl der auf die einzelnen Listen entfallenen Stimmen wird durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen dividiert und mit der Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert. Je nach Rechnungsergebnis werden Sitze, die im ersten Rechnungsschritt nicht vergeben wurden, über die Nachkommastellen vergeben.